Organisation
Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) wird gemeinsam von Vertreter:innen der Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen verwaltet, die von den zuständigen gesetzlichen Interessensvertretungen in die Verwaltungsorgane entsendet werden. Die Verwaltungsorgane sind der Ausschuss, der Vorstand und der Kontrollausschuss. Für den Bereich jedes Bundeslandes besteht jeweils ein Beirat. Die Mitglieder der Verwaltungsorgane werden für eine Amtsdauer von fünf Jahren entsendet.
Referent:innen
